Urteil: Ein SUV ist kein LKW
Mittlerweile gibt es kaum noch einen Autohersteller, dessen Fahrzeugpalette nicht mindestens ein SUV umfasst. Kein Wunder, immerhin kommen sportlichen Geländefahrzeuge sehr gut bei den Autokäufern an. Bereits seit Jahren können sich zunehmend mehr Autofahrer für diese Fahrzeuge begeistern. Doch so toll und angesagt sie auch sind: Zu den umweltfreundlichsten Autos zählen sie nicht unbedingt. Aufgrund ihrer Formgebung, des hohen Gewichts und der ordentlichen Motorisierung haben sie einen vergleichsweise hohen Kraftstoffverbrauch wie auch CO2-Ausstoß.
Deshalb hat die Regierung schon vor zwei Jahren beschlossen, SUVs höher zu besteuern. Seither ist eine Zulassung als LKW nicht mehr möglich, was für die Fahrzeughalter bedeutet, höhere Steuern entrichten zu müssen.
Der Fahrer eines 2,9 Tonnen schweren Toyota Landcruisers sah dies jedoch anders und zog vor Gericht. Gestern war es soweit und es kam vor dem Bundesfinanzhof zu einem Urteilsspruch. Die Richter des Bundesfinanzhofs haben entschieden, dass ein SUV eindeutig ein PKW ist und somit auch als solcher zugelassen werden muss. Bauweise und Nutzungsart ließen eindeutig darauf schließen.
Für den Kläger bedeutet dies, künftig tiefer in die Tasche greifen zu müssen. Eine Besteuerung als LKW, die ihn gerade einmal 172 Euro im Jahr gekostet hätte, ist somit nicht mehr möglich. Stattdessen werden fortan 1.578 Euro an Kfz-Steuer für seinen Landcrusier fällig.
Tags: kfz-steuer, suv, toyota
This entry was posted on Donnerstag, Juli 3rd, 2008 at 21:02 and is filed under Allgemein. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.